SIA 103 – Ordnung für Leistungen und Honorare der Bauingenieurinnen und Bauingenieure

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CHF 180.00

Die Ordnung SIA 103 umschreibt die Rechte und Pflichten der Parteien beim Abschluss und bei der Abwicklung von Verträgen über Ingenieurleistungen, erläutert die Aufgaben und Stellung des Ingenieurs, beschreibt die Leistungen des Ingenieurs, beschreibt die Leistungen und Entscheide des Auftraggebers und enthält die Grundlagen zur Ermittlung einer angemessenen Honorierung.