SIA 150 – Bestimmungen für das Verfahren vor einem Schiedsgericht

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Die Norm SIA 150 für das Verfahren vor einem Schiedsgericht ist anwendbar, wenn eine Schiedsvereinbarung darauf verweist. Die Norm gilt – unter Vorbehalt einer ausdrücklichen, anders lautenden Vereinbarung der Parteien – für alle Schiedsverfahren, in denen die Einleitungsanzeige am oder nach dem Gültigkeitsdatum dieser Norm eingereicht wird. Wenn die Parteien die Anwendbarkeit des Verfahrens der dringlichen Feststellung vereinbart haben, ist diese Norm unter Berücksichtigung der dort geregelten Änderungen auch auf das Verfahren der dringlichen Feststellung anwendbar.