SIA 102 – 2020 – Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten

Auteur/Editeur

Schweizer Ingenieur- und Architektenverein (SIA)

Jahr

CHF 180.00

Die SIA 102 « Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten» umschreibt die Rechte und Pflichten der Parteien beim Abschluss und bei der Abwicklung von Verträgen über Architekturleistungen, erläutert die Aufgaben und Stellung des Architekten, beschreibt die Leistungen und enthält die Grundlagen zur Ermittlung einer angemessenen Honorierung. Für normal anspruchsvolle Aufgaben steht die Einzelbeauftragung des Architekten und verschiedene Fachplaner im Vordergrund. Bei Aufgaben, die als Generalplanerauftrag oder in einer Planergemeinschaft abgewickelt werden, dient die vorliegende Ordnung auch dazu, innerhalb des Planerteams die Leistungen und Honorare des Architekten zu regeln. Die in dieser Ordnung enthaltenen Leistungsbeschriebe und Grundsätze der Vergütung sind nicht verbindlich und gelten für die Vertragsparteien nur, wenn sie im Vertrag vereinbart sind.